Cross-enrolled students
A student who is enrolled at another higher education institution, in particular a university within the UniGR alliance, which covers the regions Saarland (Germany), Lorraine (France), Luxembourg, Wallonia (Belgium) and Rhineland Palatinate (Germany), may be admitted to study at Saarland University as a cross-enrolled student (Zweithörer).
Cross-enrolled students must meet the admission requirements specified in the relevant study regulations and must demonstrate that they have a legitimate interest in seeking cross-enrolled status (e.g. because certain courses are not offered at their own university). Cross-enrolled students are allowed to attend certain courses or modules at Saarland University and to take the corresponding examinations and assessments.
Enrolment
Please complete the cross-enrolment application form. If your cross-enrolled status has not been approved for the following semesters, you will need to apply for approval for each additional semester. Once approval has been granted, you can enrol as a cross-enrolled student, stating the courses/modules you wish to take. There is no enrolment deadline. The fees to be paid are explained on the web page Student-services charge and other fees.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen brauchen Sie für die Immatrikulation:
- Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
- Krankenversicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
- Einzahlungsquittung über den Semesterbeitrag (Südwestverbund & UniGR sind beitragsfrei), hier finden Sie den aktuellen Beitrag
- ein Passbild im JPG-Format
Rückmeldung zur Zweithörerschaft
Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls ausschließlich über das SIM-Portal.
Sollte Ihre Genehmigung für ein NC-beschränktes Fach nicht die folgenden Semester mit abdecken, benötigen Sie für jedes weitere Semester eine neue Genehmigung. Den entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für Ihre Rückmeldung finden Sie hier.
Weitere Informationen
Sofern Sie zukünftig eine Änderung Ihrer Zweithörerschaft in eine Ersthörerschaft beabsichtigen, müssen Sie einen erneuten Antrag auf Zulassung (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. einen Änderungsantrag (bei zulassungsfreien Studiengängen) im SIM-Portal stellen.
Dann ist die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Bac.) und der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (z.B. DSH-2) vorzulegen. Ohne eine für das beantragte Studium nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in einer Form gemäß den für die Universität des Saarlandes verbindlichen Rechtsvorschriften, ist keine Änderung in eine Ersthörerschaft möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine erneute Zulassung für die Ersthörerschaft erforderlich, die nicht garantiert werden kann.
Bitte wählen Sie Ihren Einstieg in die SIM-Portale:
Bei Fragen rund um die SIM-Portale (z.B. zum Login, Einreichen einer Bewerbung etc.) besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen, Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.