Exchange of university places

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können die Genehmigungen eines Studienplatztausches der beteiligen Hochschulen sowie die Exmatrikulationsnachweise der Tauschpartner einen Zulassungsbescheid ersetzen. Bitte exmatrikulieren Sie sich aber erst, wenn die Tauschgenehmigungen vorliegen.

Voraussetzungen für einen Studienplatztausch

  • Alle beteiligten Tauschpartner müssen eine Zulassung für einen Vollstudienplatz an einer deutschen Universität besitzen.
  • Ein Fachhochschulstudiengang kann nicht mit einem gleichnamigen Studiengang der Saar-Uni getauscht werden. Ein Teilzeitstudium kann nicht mit einem Vollzeitstudium getauscht werden.
  • Die Tauschpartner müssen im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester / klinischen Semester bzw. Kohortensemester / klinischen Kohortensemester eingeschrieben sein. Ein Studienplatztausch ins erste Fachsemester oder ins erste Kohortensemester ist nicht möglich.
  • Der Tauschpartner, der an die Saar-Uni wechselt, muss eine für den beantragten Studiengang gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bei ausländischer Vorbildung müssen ausreichende Deutschkenntnisse nach den für die Universität des Saarlandes geltenden Rechtsvorschriften vorliegen.
  • Die Tauschpartner müssen den gleichen Ausbildungsstand haben, und es darf zu keiner doppelten Leistungsnachfrage kommen. Eine diesbezügliche Bestätigung des Dekanats auf dem Tauschantragsformular ist erforderlich. Ausnahme: Studienplatztausch ins erste klinische Semester, wenn beide Tauschpartner zu diesem Semester das Physikum bestanden haben.
  • Die Unterlagen müssen vollständig bis spätestens zum ersten Vorlesungstag beim Studierendensekretariat eingehen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Einreichung eines Antrags auf Studienplatztausch begründet keinen Anspruch auf Genehmigung.
  • Nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen kann die Bearbeitung bis zu sieben Werktage dauern.
  • Wir bitten von wiederholten telefonischen oder schriftlichen Nachfragen abzusehen, da diese keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben und den Bearbeitungsprozess nicht beschleunigen.
  • Auskünfte zum Verfahren werden grundsätzlich nur an die antragstellenden Personen oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erteilt.
  • Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen können an anderen Universitäten abweichende Regelungen oder Fristen gelten. Diese bestehen unabhängig von den Vorgaben der Universität des Saarlandes.
  • Nachteile, die sich aus einem Studienplatztausch ergeben (insbesondere Verzögerungen im Studienverlauf), begründen keine Ansprüche gegenüber den am Tausch beteiligten Hochschulen.

Admissions Office

Saarbrücken Campus
Building A4 2, Ground floor
Phone: +49 681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

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