Droit français et allemand (Licence/Bachelor)

Das französische Rechtssystem ist neben dem deutschen eines der wichtigsten in Europa und hat zahlreiche Länder geprägt (von Österreich nach Japan). Dank des Doppelstudiums am CJFA werden Sie beide Rechtssysteme kennenlernen und sich somit optimal auf den heutigen Arbeitsmarkt vorbereiten – in Deutschland und in Europa.

Das Doppelstudium des CJFA führt in erster Linie zu zwei Abschlüssen, der französischen "Licence de droit" und dem deutschen "Bachelor of laws (LL.B.)". Das integrierte Programm ermöglich sowohl das Weiterstudium zum Staatsexamen, oder auch zu einem Master im deutschen und französischen Recht.

 
Studiengangsbeschreibung

Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des französischen Rechts werden von französischen Hochschullehrern in französischer Sprache durchgeführt. Das deutsche Jurastudium entspricht hingegen vollständig der klassischen Juristenausbildung in Deutschland. Sämtliche Vorlesungen werden zusammen mit den deutschen Studierenden besucht.

Im ersten und zweiten Studienjahr findet das Studium in Saarbrücken am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) statt, das der Rechtswissenschaft­lichen Fakultät der Universität des Saarlandes angehört. Das dritte Studienjahr absolvieren die Studierenden an einer französischen Partneruniversität: Für Studierende besteht die Möglichkeit, ein Jahr an einer führenden Universität (Côte d’Azur, Grenoble Alpes, Lorraine, Lumière Lyon 2, Paris-Panthéon-Assas, Strasbourg oder Toulouse 1 Capitole), welche zu den 10% der Top-Forschungsuniversitäten weltweit zählet, zu studieren. Dabei können Studierende eine andere Kultur, eine alternative Perspektive der Rechtslehre und eine andere akademische Atmosphäre erleben.

Französische und deutsche Studierende erhalten während ihrem Auslandsaufenthalt finanzielle Förderungen unter anderem durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) und Erasmus+.

Das CJFA veranstaltet i. d. R. vor Vorlesungsbeginn ein zweiwöchiges Kennenlernprogramm (Avant-Goût), um einen ersten Eindruck von dem Studium und dem studentischen Umfeld zu vermitteln. Hierfür werden verschiedene Sprachkurse, Ausflüge und Einführungsveranstaltungen angeboten.

Besonderheiten

Als Doppelstudium stellt der Studiengang hohe Anforderungen an die Studierenden. Interessierte sollten mündlich und schriftlich über besonders gute Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen und sich überdurchschnittliche juristische Fachleistungen zutrauen. Außerdem ist ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich, da die beiden Komponenten des Studiums zeitlich kollidieren können.

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums am CJFA und an einer französischen Partneruniversität werden den Studierenden das französische Diplom “Licence de droit” und der deutsche "Bachelor of laws (LL.B.)" verliehen.

Dieses Studium wird weiter bis zum ersten Staatsexamen oder "Master of laws (LL.M.)" fortgesetzt. Insgesamt dauert das Studium mindestens 5 Jahre.

Das Doppelstudium am CJFA ist ein anerkanntes Studium, in welchem das deutsche als auch das französische Recht so studiert werden, wie in einem rein deutschen oder einem rein französischen Studiengang – ein starkes Argument auf dem heutigen Arbeitsmarkt.

Das Doppelstudium ermöglicht den Zutritt zu vielen Master-Studiengängen. Alle Alumni des CJFA erhalten auf Wunsch einen bevorzugten Zugang zu vielen spezialisierten Masterstudiengängen, insbesondere zu den deutsch-französischen Studiengängen unserer Partneruniversitäten.

Außerdem bleiben den Studierenden des CJFA bei der Berechnung der Studienzeit bis zum erstmaligen Ablegen des Staatsexamens nach acht Semestern in Regelstudienzeit (sog. „Freischuss“) zwei Semester unberücksichtigt, sodass der Freischuss erst nach zehn Semestern, anstatt regulär nach acht Semestern, geschrieben werden kann (§ 19 S. 3 JAG).* Die französische Licence-Note kann im Rahmen des deutschen Schwerpunktes als Note angerechnet werden. Damit ersparen sich die Studierenden viel Aufwand im Hinblick auf das erste Staatsexamen, da nicht noch Prüfungen in einem anderen Schwerpunktbereich anfallen.

Studien- und Prüfungsleistungen

Das komplette Studium bietet sowohl theoretische und praktische Einheiten an. Mit den Vorlesungen und den Arbeitsgemeinschaften nehmen Studierende des CJFA an ungefähr 250 Semesterstunden teil. Das Stundenpensum des dritten Jahres der Licence (L3) ist abhängig von der jeweiligen Partneruniversität.

Die drei Studienjahre umfassen die klassischen Hauptfächer des deutschen und französischen Zivilrechts (Einführung, Familien-, Schuld- und Sachenrecht), des Öffentlichen Recht (Staatsrecht I -Staatsorganisation, Staatsrecht II-Grundrechte, III-Bezüge zum Völkerrecht und allgemeines Verwaltungsrecht) und auch des Strafrechts (Strafrecht I, II und Verfahrensrecht). Darüber hinaus existieren auch relevante Ergänzungsfächer wie Rechtsgeschichte und Wirtschaftsrecht.

Verleihung der Licence

Nach erfolgreicher Absolvierung des dritten Studienjahres an einer unserer französischen Partneruniversitäten und dem Erwerb von 180 ECTS wird das Diplom der „Licence de droit” durch die jeweilige französische Universität verliehen.

Verleihung des Abschlussgrades Bachelor of laws (LL.B.)

Studierende, die mindestens 45 ECTS im 3. Studienjahr des LL.B. erreicht haben, werden zum Verfassen einer Bachelorarbeit zugelassen.

Die Durchschnittsnote des dritten Jahres des LL.B. setzt sich zu 75 % aus der Durchschnittsnote des dritten Licence-Studienjahrs und zu 25 % aus der Note der Bachelorarbeit zusammen.

Nach erfolgreichem Abschluss des dritten Studienjahres und nach dem erfolgreichen Bestehen der Bachelorarbeit verleiht die Universität des Saarlandes denjenigen Studierenden, die die drei Studienjahre am CJFA bzw. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und an der jeweiligen französischen Universität nach Maßgabe der Partnerschaftsvereinbarung zwischen den Universitäten abgeschlossen haben, den Abschlussgrad  "Bachelor of laws im deutschen und französischen Recht (LL.B.)".

Studiengangsdokumente

Ordnungen:

  • Studien- und Prüfungsordnung
    Licence de droit und LL.B. Saarland, Bachelor of laws im deutschen und französischen Recht (internationaler Bachelor-Studiengang)

 

Alle Ordnungen des Studiengangs Rechtswissenschaften finden Sie hier unter Studiengangsdokumente.

 

Hier finden Sie die auslaufenden Ordnungen.

Kontakt

Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de


Studienfachberatung
Dr. Florence Renard
Campus Saarbrücken
Geb. B4 1, 2. Obergeschoss
66123 Saarbrücken
cjfa(at)uni-saarland.de

Centre Juridique Franco-Allemand Sekretariat (CJFA)
Campus Saarbrücken
Béatrice Bylda und Nadina Senger
Geb. B4 1, 2. OG, Seitentreppe D
Tel.: 0681 302-2121
secretariat(at)cjfa.eu
www.cjfa.eu

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Tel.: 0681 302-2003
dekanat(at)rewi.uni-saarland.de
Homepage

Bureau des étudiants du CJFA
bde(at)cjfa.eu
bde.cjfa.eu

Bewerbung

Die Bewerbung und die Einschreibung zum Studiengang “Droit” [CJFA] erfolgt nach den allgemeinen Regeln an der Universität des Saarlandes.

Die Anmeldefrist für das CJFA ist der 15. Juli des jeweiligen Jahres.

Dafür müssen Bewerberinnen und Bewerber das Online-Bewerbungsformular des CJFA ausfüllen. Gleichzeitig muss man sich auch für eine Partneruniversität (für das dritte Studienjahr) bewerben. Man kann sich an mehreren Partneruniversitäten bewerben. Dazu müssen alle angegebenen Universitäten mit einer Präferenz versehen sein.

Folgende Partneruniversitäten sind möglich:

  • Université Grenoble Alpes (gefördert durch DFH)
  • Université de Lorraine (gefördert durch DFH)
  • Université Lumière Lyon 2 (Noch nicht im System vermerkt – bitte im Motivationsschreiben angeben)
  • Université Côte d’Azur
  • Université Paris-Panthéon-Assas
  • Université de Strasbourg (gefördert durch DFH)
  • Université Toulouse 1 Capitole (gefördert durch DFH)

Folgende Unterlagen müssen zusammen mit der Bewerbung beim CJFA eingereicht werden:

  • Eine beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses, des Baccalauréats oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung
  • Jeweils ein Lebenslauf in französischer und in deutscher Sprache
  • Jeweils ein Motivationsschreiben in französischer und in deutscher Sprache
  • Ein Nachweis über die französischen Sprachkenntnisse (B2-Niveau mit einer deutschen Hochschulzulassung)
  • Ein Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse (C1-Niveau bei keiner deutschen Hochschulzulassung)
  • Ein aktuelles Passbild

Weitere Informationen zur Bewerbung unter: www.cjfa.eu/bewerbung

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