In der gemeinsame Erklärung heißt es zudem: "Dabei ist die räumliche Nähe ein entscheidender Faktor, um für neue Forschungseinrichtungen und Startups attraktiv zu sein. Die Campus-Erweiterung stärkt den Wissens- und Technologietransfer und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zum gelingenden Strukturwandel im Saarland.“
Bereits die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz im Januar hat wichtige Hinweise geliefert mit Blick auf die rechtssichere Anpassung des Bebauungsplans. Die vergangenen Monate wurden daher genutzt, um weitere Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz auf den Weg zu bringen. Die Entscheidung des Gerichts und seine folgende Urteilsbegründung in der Hauptsache, werden nun ebenso zur Grundlage zum weiteren Vorgehen gemacht.
Konkretisierung des Nutzungskonzepts und Wachstumspotenziale
Schon heute reicht die Campusfläche nicht aus, um die Platzbedarfe für den universitären Betrieb abzudecken. Eine Konkretisierung des Nutzungskonzepts zeichnet deshalb deutlicher die Entwicklungspotenziale der Universität und des universitären und außeruniversitären Ökosystems nach und wird fortlaufend weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Wachstumspotenziale durch die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln sowie die geplanten Innovationsprojekte mit Bezug zur Transformation des Saarlandes. Die Campusnähe ist dabei für den Ideentransfer im universitären Ökosystem essentiell, auch im Hinblick darauf, dass sich Ausgründungen langfristig im Saarland ansiedeln. Um den zukünftigen Flächenbedarf abzuschätzen, lohnt ein Blick in die Vergangenheit: Die neu zur Verfügung stehende Fläche würde den Bedarf für rund 20 Jahre decken, wenn sich die bisherige Entwicklung des Campus Saarbrücken wie bisher fortschreiben würde. Eine ähnliche Entwicklung ist angesichts der neuen Impulse für den Standort durch die Transformationsprojekte und die Startup Factory Southwest X nach Einschätzung der Universität mindestens zu erwarten.
Berücksichtigung ökologischer Aspekte und Reduzierung der PKW-Stellplätze
Das Land nahm bereits die Anforderungen des OVG aus dem Eilrechtsschutz ernst und investiert in die Wiederholung, Ergänzung und Erweiterung von Gutachten und Planungsleistungen um ökologischen Belangen noch besser Rechnung zu tragen. Die Begutachtung erfolgt aktuell, so dass die finalen Ergebnisse der Gutachten für das erste Quartal 2026 erwartet werden. Ökologische Aspekte und Maßnahmen sind zentraler Bestandteil der Bauleitplanung. Die auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkten Rodungen werden vollumfänglich durch Aufforstungen an anderer Stelle ersetzt. Die entsprechende Regelung wird künftig im überarbeiteten Bebauungsplan verbindlich und flächenscharf festgeschrieben.
Stadt, Land und Universität bekennen sich weiterhin zur Campus-Erweiterung „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ und werden die rechtssichere Anpassung des Bebauungsplans weiterverfolgen. Dabei wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts berücksichtigt. Die ökologischen Aspekte und Maßnahmen werden zentraler Bestandteil der Bauleitplanung sein. Zudem streben Stadt, Land und Universität eine Reduzierung der PKW-Stellplatzflächen an. Mit Blick auf die erforderlichen Anpassungen wird eine neuerliche Befassung im Stadtrat so bald wie möglich erfolgen.