Saudi-Arabien

Saudi-Arabien

Dengue-Fieber:
2016 wurden rund 40 Infektionen bestätigt, es gab mehrere tausend Verdachtsfälle. Die meisten Fälle wurden aus den Provinzen Medina (W) und Dschazan (SW) gemeldet. Weitere Informationen unter Dengue-Fieber.

MERS-Coronavirus:
2012 ist ein neuartiges Coronavirus (MERS-CoV, vormals hCoV-EMC) aufgetreten. Als Tierreservoir werden Dromedare vermutet. Die Behörden haben deshalb das Opfern dieser Tiere im Rahmen der Zeremonien während des Hajj verboten. Landesweit kam es seit dem erstmaligen Auftreten 2012 zu einer sukzessiven Zunahme der Infektionen – bis November 2016 wurden kumulativ über 1.500 laborbestätigte Infektionen mit über 600 Todesfällen registriert. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) meldet weltweit rund 2.000 laborbestätigte Fälle, knapp 1.000 Menschen sind verstorben (Stand November 2016). Die meisten Infektionen stammen aus 6 Ländern auf oder in der Nähe der Arabischen Halbinsel: betroffen sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Oman, Kuwait, Jemen und Jordanien. Es gab weitere Importe nach Algerien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Iran, Libanon, Malaysia, Marokko, Niederlande, Österreich, Philippinen, Süd-Korea, Thailand, Tunesien, Türkei und USA. Eine MERS-CoV-Infektion zeigt sich meist in Form einer Pneumonie. Als häufigste Symptome wurden Fieber, Husten, Respirationsprobleme beobachtet. Laut einer internationalen Studie ist das Virus weiter verbreitet als bisher angenommen. Ein großer Teil der Infektionen scheint symptomlos zu verlaufen, mehr als 40.000 Menschen sollen sich innerhalb der letzten 10 Jahre unbemerkt angesteckt haben. WHO-Experten sehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, von Reisen in die betroffenen Gebiete abzuraten. Weitere Informationen unter MERS-Coronavirus.


Einreisebestimmungen/Impfpflicht:
Die Hajj- und Umrah-Saison richtet sich nach dem islamischen Lunarkalender. Für Pilger und Saisonarbeiter gelten nach Angaben des saudischen Gesundheitsministeriums folgende Bestimmungen und Empfehlungen:

1.    Einreisende aus Gelbfieber-Endemiegebieten müssen eine gültige Gelbfieberimpfung vorweisen.

2.    Eine Impfung mit einem tetravalenten (Polysaccharid-)Impfstoff gegen Meningitis (ACYW135), die vom 10.Tag nach der Applikation für 3 Jahre gültig (und wirksam) ist, muss von allen Pilgern ab 2 Jahren nachgewiesen werden. Darüber hinaus erhalten alle Personen aus Ländern des afrikanischen Meningitis-Gürtels bei der Einreise eine Chemoprophylaxe zur Verminderung des Ausscheider-Risikos.

3.    Alle Personen unter 15 Jahren, die aus Poliomyelitis-Endemiegebieten (Afghanistan, Nigeria, Pakistan) oder Ländern mit wieder aufgetretenen Polioerkrankungen (Äthiopien, Äquatorial Guinea, Guinea, Irak, Jemen Kamerun, Madagaskar, Palästinensische Gebiete, Somalia, Syrien, Südsudan) einreisen, müssen die Einnahme des oralen Polioimpfstoffes (OPV) mindestens 6 Wochen vor Einreise nachweisen. Zusätzlich erhalten sie an der Grenze eine weitere Gabe von OPV. Die Bestimmung gilt auch für die Wiedereinreise von Personen, die aus den o.g. Ländern nach Saudi-Arabien zurückkehren.

4.    Eine Grippeimpfung gegen saisonale Influenza ist dringend empfohlen, insbesondere bei Pilgern mit Vorerkrankungen und medizinischem Personal.

5.    Verboten ist weiterhin die private Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln.

6.    Aufgrund internationaler Ausbrüche (z. B. MERS-CoV) wird älteren Menschen, chronisch kranken oder immungeschwächten Personen, Schwangeren und Kindern empfohlen auf die Pilgerreise zu verzichten.  Sorgfältige Hygiene beachten.

7.    Aufgrund des Infektionsrisikos mit MERS-CoV wird allen Pilgern zu sorgfältiger Hygiene geraten. In großen Menschenmengen sollten Atemmasken getragen werden.

8.    Pilger aus den vom Ebola-Ausbruch betroffenen westafrikanischen Ländern und Reisende, die sich 3 Wochen vor der Einreise in einem dieser Länder aufgehalten haben, erhalten kein Visum.

Eine Impfung gegen saisonale Influenza kann gelegentlich (entgegen der offiziellen Bestimmungen www.moh.gov.sa/en/Hajj) bei Visum-Antrag verlangt werden, ebenso wie eine ärztliche Bescheinigung, dass der Reisende gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.